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21.1 Häufige Hilfsstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln

21.1.1 Magnesiumstearat

Magnesiumstearat ist kostengünstig und gilt als das beste Schmier-, Fließ- und Pressmittel für die Tablettierung und Verkapselung. Daher ist dieser Zusatzstoff bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln besonders weit verbreitet und findet sich in der Mehrheit der Produkte am Markt; meist mit einem Gewichtsanteil von 0,5 bis 2 %. Eigene Labortests von führenden Produkten anderer Unternehmen am Markt bestätigten uns dies mehrmals. Ein prägnantes Beispiel ist ein marktführendes Vitamin-C-Produkt in Tablettenform, das laut Etikett als Zutat nur Vitamin C enthält, aber laut Ergebnis eines von uns beauftragten unabhängigen Labors Magnesiumstearat beinhaltet. Ob der Anbieter sich dessen bewusst ist, sei dahingestellt. Fakt ist, dass Magnesiumstearat, welches als Maschinenhilfsstoff und nicht als Zutat über die Maschine eingebracht wird, gesetzlich nicht deklariert werden muss. Falls es überhaupt deklariert wird, erfährt der Verbraucher aber mehrheitlich nicht, aus welcher Quelle das Magnesiumstearat gewonnen wurde und schon gar nicht, welche Rückstände eventuell vorhanden sind. Als Lebensmittelzusatzstoff trägt Magnesiumstearat die Bezeichnung E470b. Teilweise ist es auf Etiketten auch als Stearinsäure, pflanzliche Stearinsäure, Magnesiumsalze von Speisefettsäure etc. zu finden.

Die Argumentation von Befürwortern des Magnesiumstearat, dass es doch aus den in Lebensmitteln natürlich enthaltenen Stoffen Stearinsäuren, Palmitinsäuren und Magnesium bestehen würde und dass es durch die Verdauung in diese Bestandteile geführt wird, ist nicht vollständig zutreffend. Magnesiumstearat ist synthetisch hergestellt und etwas anderes als die in Lebensmitteln vorhandenen natürlichen Nährstoffe. Magnesiumstearat wird durch Spaltung der Glyceride durch Magnesium, Seifen und Glycerin aus pflanzlichen – Raps, Mais, Soja, Baumwollsamen – oder tierischen Fetten oder Ölen – Milchfett, Rindertalg, Schweineschmalz – gewonnen. Gemäß chemischer Formel besteht Magnesiumstearat nur zu 4,14 % aus Magnesium und überwiegend aus Fettsäuren. Unter den Fettsäuren machen mindestens 90 % die Stearin- und Palmitinsäure aus, wobei Stearinsäure mit einem Minimum von 40 % vertreten ist. Die restlichen 10 % bestehen aber aus variablen Fettsäuren wie Myristinsäure, Arachinsäure etc. In einer Untersuchung von Proben unterschiedlicher Hersteller wurde ein schwankender Magnesiumgehalt von 4,1 bis 4,9 % sowie ein deutlich unterschiedlicher Gehalt an Stearinsäuren (57 bis 77 %) und Palmitinsäure (23 bis 41 %) gefunden. (544)

In ihrer Re-Evaluation von 2018 beurteilt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA Magnesiumstearat zwar insgesamt als unbedenklich, geht jedoch auf einige aus unserer Sicht sehr wohl bedenkliche Punkte ein: (545)

Die Basis, auf der Magnesiumstearat als unbedenklich eingestuft wird, sind Studien zu den üblicherweise im Produkt vorkommenden Fettsäuren Capryl-, Caprin-, Laurin-, Myristin-, Palmitin-, Stearin- und Ölsäure. Mit der Einschränkung, dass die Anzahl der Studien zur Toxizität sehr begrenzt sei und keine Daten zur subchronischen oder chronischen Toxizität, bzw. Einflüssen auf Reproduktion und Entwicklung vorlägen, beurteilte die EFSA diese Hauptbestandteile des Magnesiumstearats als unbedenklich. Neben diesen für sicher befundenen Fettsäuren kann aber auch Erucasäure vorhanden sein. Für diese Fettsäure wurde eine eigene Untersuchung anberaumt und in diesem Zuge eine tolerierte tägliche Aufnahme von 7 mg/kg Körpergewicht festgelegt. (546) Für Magnesiumstearat selbst besteht allerdings keine Obergrenze für den Gehalt an Erucasäure.

Ebenfalls nicht spezifiziert ist der Anteil an bedenklichen Transfettsäuren. Diese sind erwiesenermaßen mit der Entstehung der Koronaren Herzkrankheit verbunden und sollten laut EFSA so gering wie möglich gehalten werden.

Darüber hinaus ist die genaue Herkunft der Fettsäuren für die Magnesiumstearatproduktion nicht eindeutig in der Commission Regulation (EU) No 231/2012 geregelt. So können auch gehärtete Fette und Öle genutzt sowie sogenannte destillierte Lebensmittelfettsäuren (distilled food fatty acids) über Destillation aus Nicht-Lebensmittel-Quellen verwendet werden. Hierfür liegen jedoch keine Sicherheitsdaten vor, weshalb diese Quellen nach Ansicht der EFSA vermieden werden sollten.

Durch einen Bericht der WHO aus 2011 ist zu erfahren, dass neben den spezifischen Bestandteilen im Magnesiumstearat selbst auch Verunreinigungen vorhanden sein können. In einer Probe der Ferro Corporation aus den USA wurden folgende schädliche Substanzen gefunden, was auf eine mangelnde Reinigung der Herstellungsanlagen zurückzuführen war: Calciumhydroxid, Dibenzoylmethane, Bisphenol A und Irganox 1010. (547)

Auch die EFSA widmet sich – neben den Bestandteilen des Magnesiumstearats selbst – dem Thema Verunreinigungen. So kann laut EFSA durch verunreinigtes Ausgangsmaterial eine Nickelbelastung im Endprodukt vorhanden sein. Die durch die EU-Spezifikation festgelegten Höchstmengen für Verunreinigungen im Magnesiumstearat mit den toxischen Elementen Arsen, Cadmium, Blei und Quecksilber werden ebenfalls kritisch betrachtet. (545) Auf solche Verunreinigungen könnte möglicherweise auch das Auftreten allergischer Reaktionen zurückzuführen sein, wie zum Beispiel eine Einzelfallstudie einer 28 Jahre alten Frau aus dem Jahr 2012 belegt. (548)

Die Studienlage zu schädlichen Effekten von Magnesiumstearat ist sehr gering. In Kurzzeit- und Langzeitstudien an Ratten, Schweinen, Affen, Hasen und Rennmäusen wurde eine reversible Akkumulation der Fettsäuren im Herzgewebe (Myokardlipidose) festgestellt. Bei höheren Dosen wird die Kontraktionskraft des Herzens herabgesetzt, die Herzmuskelstruktur verändert sich und die Mitochondrien nehmen Schaden. Diese sind ebenfalls für die Herzfunktion von entscheidender Bedeutung. Zudem konnten Veränderungen weiterer Organe wie Leber, Nieren und Muskeln festgestellt werden. Eine Studie an Ratten aus dem Jahr 1980 zeigte die Bildung von Harnsteinen, Verkalkung der Nieren, Gewichtsverlust, Verkleinerung der Leber und stärkere Einlagerung von Eisen. Dies geschah jedoch erst bei einer relativ hohen Dosis, welche sich auf 5 % der Nahrung belief. (549) Im Jahr 1990 zeigte eine andere Studie die immunsuppressive bzw. zytotoxische Wirkung von Stearinsäure auf die T-Zellen von Mäusen. (550) Eine japanische Studie von 2017 an fünf Bakterienstämmen sowie an Hamstern und Mäusen zeigte aber keine genotoxischen Wirkungen. (551)

Verschiedene Ärzte und Therapeuten warnen bereits seit Langem davor, dass Magnesiumstearat möglicherweise zu einer reduzierten Aufnahme von Nährstoffen und zu Veränderungen der Darmflora führen könnte. Seine in der Herstellung so geschätzten technischen Eigenschaften als Fließ- und Trennmittel bzw. die Eigenschaft, Stoffe zu umhüllen und weniger löslich zu machen, käme in dieser Hinsicht negativ zum Tragen. Diese Einwände basieren unter anderem auf einer Studie aus dem Jahr 2007, welche ergab, dass sich Tabletten mit Magnesiumstearat in künstlicher Magensäure langsamer auflösen als solche ohne Magnesiumstearat. (552) Dies könnte eine schlechtere Bioverfügbarkeit zur Folge haben. Weitere Untersuchungen bestätigen diese Eigenschaften unterschiedlicher Magnesiumstearat-Formen. (553) Weiterhin wird vermutet, dass die entstehende Schleimschicht die Entstehung pathogener Bakterien begünstigen und zur Entstehung von Unverträglichkeitsreaktionen, insbesondere bei Menschen mit Darmproblemen, führen könnte. Leider sind diese Zusammenhänge bislang unzureichend untersucht, sodass unklar bleibt, welche Wirkungen Magnesiumstearat tatsächlich auf die Aufnahme von Nährstoffen und die Darmflora ausübt.

Auch das künstliche, amorphe Siliciumdioxid (Kapitel 22.2.2) wird von der Industrie aufgrund seiner besonderen physikalischen Eigenschaften als Hilfsstoff sehr geschätzt. Der synthetische Stoff dient hier als äußerst gutes Fließregulierungs-, Adsorptions- und Viskositätserhöhungsmittel sowie Emulsionsstabilisator und als Tabletten- und Kapselsprengmittel für die Produktion von Pulver, Kapseln und Tabletten. Siliciumdioxid wiederum enthält einen unklaren Anteil an Nanopartikeln, welche zunehmend kritischer betrachtet werden. Es ist mittlerweile bekannt, dass Nanopartikel die Darmbarriere unkontrolliert überwinden und sich in verschiedenen Organen anreichern können. Welche Auswirkungen dies genau auf die menschliche Gesundheit haben könnte, ist noch nicht ausreichend erforscht. Tier- und Zellversuche weisen aber darauf hin, dass Siliciumdioxid eine potenzielle Gefahr für die Lebergesundheit, den Darm und das darmassoziierte Immunsystem darstellen könnte.

Das zuvor ebenfalls vielfach in Nahrungsergänzungen eingesetzte Titandioxid (Kapitel 22.2.1) wurde übrigens aufgrund zunehmender Zweifel an der Unbedenklichkeit des nanopartikelhaltigen Stoffes aus Lebensmitteln verboten und findet seit Sommer 2022 in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungen keine Verwendung mehr. Eine ausführliche Darstellung der Gefahren von Nanopartikeln findet sich in Kapitel 22.1.

Für eine Übersicht der speziell in Nahrungsergänzungen eingesetzten Hilfsstoffe siehe Kapitel 21.

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