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26. Begasung und Bestrahlung während Lagerung und Transport

Zur Verhinderung mikrobieller Belastungen und Kontaminationen von Rohwaren, Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln während Lagerung und auch während des Transports werden verschiedenste Verfahren und zum Teil Behandlungen mit äußerst toxischen Substanzen angewendet.

Während die Bestrahlung Untersuchungen zufolge ein weniger häufiges Problem darstellt, ist die Anwendung sogenannter Schutzgase jedoch extrem weit verbreitet und findet nicht zuletzt aufgrund strenger werdender Regularien im Bereich Insektizide in zunehmendem Maße Anwendung. Zuletzt bekannt geworden ist die Sterilisierung mit toxischen Stoffen aufgrund der Verunreinigung zahlreicher Lebensmittel mit krebserregendem Ethylenoxid bzw. 2-Chlorethanol (Kapitel 26.1.1). Eine Kontrolle dieser Vorgehensweisen in der vollen Breite der eingesetzten Stoffe erweist sich jedoch als extrem schwierig.

Umstrittene Begasungsmittel

Zum Schutz von Fracht während längerer Transport- oder Lagerzeiten werden häufig Begasungsmittel in Containern eingesetzt. Neben der Anwendung von unter anderem Formaldehyd (Kapitel 26.1.5) in Lagerungsräumen ist die Anwendung in Seecontainern eines der gängigsten Einsatzgebiete für Begasungsmittel. Diese können dann als Rückstände in Lebensmitteln nachgewiesen werden. Problematisch ist nicht nur die direkte Begasung von Nahrungsgütern, sondern auch die Kontamination durch unzureichend gereinigte Container, welche daher Rückstände von Begasungsmitteln aus vorhergehenden Transporten aufweisen können.

Umfangreiche Messungen im Hamburger Hafen und Rotterdam belegen, dass etwa 10 bis 20 % der Importcontainer und der darin befindlichen Waren – bezogen auf alle Warengruppen und nicht nur Lebensmittel – bedenkliche und über den Arbeitsplatzgrenzwerten liegende Luftschadstoffkonzentrationen aufweisen. (764)

Einem Bericht des europäischen Verbands der Getreidehändler zur Lagerhaltung von Getreide und Ölsaaten zufolge hat der Einsatz von Begasungsmitteln in den Jahren von 2006 bis 2016 stark zugenommen. (765) Gemäß dem genannten Verband ist der Einsatz von Begasungsmitteln wie Phosphorwasserstoff (Kapitel 26.1.3) und Sulfurylfluorid (Kapitel 26.1.4) in allen Ebenen der Ölsaaten und Getreidelieferkette zur wichtigsten Maßnahme gegen Insektenbefall geworden. Ein möglicher Grund hierfür könnte das Ablaufen von Zulassungen vieler Insektizide sein. Alleine im Hamburger Hafen wurden 2019 mehr als 200 Tonnen des Begasungsmittels Sulfuryldifluorid verwendet, was einer zwölffachen Menge im Vergleich zu 2015 entspricht, um das in der EU verbotene Insektizid Methylbromid (Kapitel 26.1.2) zu ersetzen. (46)

Dass es auch zu Belastungen mit Rückständen in der EU nicht (mehr) zugelassener Begasungsmittel kommen kann, zeigt ebenfalls das Beispiel Methylbromid. Altlasten in Böden führen dazu, dass Bromid in Pflanzen nachgewiesen wird. Auch importierte Produkte weisen unter Umständen solche Rückstände auf. (766,767)

Tabelle: Für den Lebensmitteltransport relevante Begasungsmittel

Begasungsmittel

Zulassung in der EU

Typische Warengruppen

Ethylenoxid

nicht zugelassen

medizinische

Geräte und

Produkte

Methylbromid

nicht zugelassen

Holzpaletten,

Stauholz,

Dekoartikel

Phosphan/Phosphin

zugelassen seit 2013

Lebens- und

Futtermittel

Sulfurylfluorid

zugelassen seit 2010

Holz,

Trockenfrüchte,

Nüsse,

Kakao

Formaldehyd

zugelassen

Sterilisierung von Leercontainern,
Freisetzung aus Holz(paletten)

Quellen: (45,767,768)

Bestrahlung von Lebensmitteln

Eine in Deutschland relativ selten genutzte Methode zur Konservierung von Lebensmitteln ist die Bestrahlung mit Gamma-, Röntgen- oder Elektronenstrahlen. Als Strahlenquellen dienen vor allem radioaktive Isotope wie Cobalt-60 und Cäsium-137 sowie Elektronenbeschleuniger, in denen Elektronenstrahlen erzeugt werden. (769) Die Erzeugnisse werden während des Bestrahlungsvorgangs an einer geschlossenen Strahlungsquelle vorbeigeführt und dabei nicht selbst radioaktiv.

In Bezug auf Lebensmittel können je nach Strahlendosis unterschiedliche Wirkungen erzielt werden: (770)

  • Bakterien und Schimmelpilze, Eier, Larven, aber auch ausgewachsene Insekten werden reduziert oder abgetötet.
  • Krankheitserreger wie Salmonellen auf Fisch oder Geflügel können zerstört werden.
  • Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch keimen nicht mehr aus.
  • Früchte reifen langsamer und verderben weniger rasch.

Abseits des Lebensmittelsektors ist die Bestrahlung weltweit längst zu einem gängigen Sterilisationsverfahren geworden: Spritzen, Kanülen, chirurgisches Material und künstliche Hüftgelenke werden ebenso bestrahlt wie Arzneimittel, Laborgeräte, Kosmetikrohstoffe oder Schminkpinsel. Auch die Bestrahlung von Lebensmitteln wird in anderen Ländern offenbar weniger kritisch betrachtet als in Deutschland – zumindest wenn man den Ausführungen einiger Pressemitteilungen folgt. (771)

In Deutschland ist seit dem Jahr 1999 ausnahmslos die Bestrahlung von getrockneten Kräutern und Gewürzen mit einer maximalen Dosis von 10 Kilogray erlaubt. (770,772,773)

Demnach dürfen Nahrungsergänzungsmittel oder deren Bestandteile in Deutschland nicht bestrahlt werden. In der ökologischen Lebensmittelwirtschaft ist die Bestrahlung ebenso wenig erlaubt. In anderen Ländern Europas werden deutlich mehr Lebensmittel bestrahlt als hierzulande – darunter Getreide und Nüsse, Obst und Gemüse, Fleisch- und Fischprodukte. Es ist jedoch untersagt, diese Produkte ohne besondere Genehmigung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nach Deutschland zu importieren. (770) In jedem Fall muss eine eindeutige Kennzeichnung erfolgen – unabhängig davon, ob die Produkte importiert wurden oder nicht und auch, wenn nur ein geringer Bestandteil des Gesamtprodukts bestrahlt wurde. Die Deklaration muss lauten: "bestrahlt" oder "mit ionisierenden Strahlen behandelt". (770)

In den Folgejahren 2005 bis 2008 nach der Einführung dieser Gesetzgebung wurden in Deutschland über 2000 Lebensmittelproben untersucht, wobei 0,4 % bestrahlt waren. (774) Im Jahr 2018 waren es bei einer Gesamtzahl von 2.688 untersuchten Proben schon 1,6 %. Ungefähr die Hälfte davon war unzureichend oder nicht deklariert bzw. unzulässiger Weise bestrahlt worden – darunter auch zwei Nahrungsergänzungsmittel. (775)

Nahrungsergänzungsmittel im Speziellen untersuchte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in den Jahren 2011 bis 2016. (776) Von den insgesamt 457 Proben, die unter Verwendung von Rotklee, Ginseng, Artischocke oder Kräutern hergestellt wurden, waren zwei bis sechs Proben jährlich bestrahlt. Das entspricht einer Beanstandungsquote von 3,3 bis 7,1 %. Die Quote blieb mit durchschnittlich 4,1 % nahezu gleich und liegt etwas über den Beanstandungsquoten von 2 % anderer Lebensmittelgruppen.

Im Jahr 2018 folgte eine Analyse von verschiedenen Superfoods, unter anderem Gojibeeren, Moringapulver und -tee, Curcuma, Chiasamen und Spirulina bzw. Chlorella-Algen. (777) Von 83 Proben beanstandete das LGL im letzten Jahr zwei Proben als unzulässig bestrahlt. Auch hier ist die Beanstandungsquote mit 2,4 % für unerlaubt bestrahlte Produkte eher niedrig.

Doch warum ist die Skepsis gegenüber bestrahlten Lebensmitteln in Deutschland so groß und ist diese begründet? Betrachten wir dazu die Wirkungsweise des Verfahrens, Auswirkungen auf die bestrahlten Produkte sowie den aktuellen Stand der Forschung. Die Wirkung der Strahlen kommt durch direkte wie auch indirekte Prozesse zustande. Zum einen absorbieren die Lebensmittel direkt die Strahlenenergie, zum anderen können Wechselwirkungen durch sekundäre Prozesse wie die Entstehung freier Radikale und Ionen entstehen. Dies kann zu Veränderungen verschiedenster Zellbestandteile und zu Verlusten an Vitaminen führen: In der Literatur werden unter anderem Veränderungen von Kohlenhydraten, Aminosäuren und Lipiden beschrieben. (771,778) Die DNA ist jedoch das empfindlichste Ziel.

Chemische Produkte, die durch Bestrahlung entstehen können, sind unter anderem Kohlenwasserstoffe, Furane, Alkylcyclobutanone, Cholesteroloxide und Aldehyde. Mit Ausnahme der 2-Alkycyclobutanone entstehen diese Produkte jedoch auch bei anderen Verfahren wie z. B. der Pasteurisierung. Obwohl die wissenschaftlichen Forschungsergebnisse für 2-Alkylcyclobutanone zum Teil widersprüchlich und in jedem Fall unzureichend sind, wird die Gefahr für die menschliche Gesundheit von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als gering eingestuft. (778)

In In-vitro-Experimenten konnte eine genotoxische Wirkung festgestellt werden, die sich bislang jedoch nicht in vivo bestätigen ließ. Durch die Strahlenbehandlung von Tierfutter wurden gehäuft Lähmungserscheinungen an Katzen beobachtet, nachdem diese über mehrere Monate mit bestrahltem Futter versorgt wurden. Es ist unklar, ob die als Leukoencephalomyelopathie bezeichnete Erkrankung auf eine Vitamin-A-Minderversorgung oder Peroxide zurückzuführen ist. Unbestritten ist jedoch der Zusammenhang zwischen dem bestrahlten Futter und der Erkrankung der Tiere. Da diese Erscheinungen an anderen Versuchstieren nicht auftreten, ist die Relevanz für den Menschen unklar. Auch dies wird momentan von den Behörden nicht als Grund zur unmittelbaren Sorge für den Menschen eingestuft. (778) Besorgnisse der Behörden gehen eher in die Richtung, dass versucht werden könnte, durch die Bestrahlung Nachlässigkeiten in der Hygiene zu verdecken. (770)

Dass die Haltung zu bestrahlten Lebensmitteln in Deutschland durchaus gespalten ist, zeigt eine Veröffentlichung der Deutschen Apotheker Zeitung des Jahres 2000 – also zum Zeitpunkt der Festlegung der aktuellen Regularien. (771) Hier wird relativ viel Unverständnis gegenüber der Besorgnis von Verbraucherverbänden und dem zurückhaltenden Handeln der deutschen Regierung geäußert. Im Gegenteil verweist man auf diejenigen, die sich “professionell mit der Lebensmittelhygiene (…) auseinandersetzen” und schätzt die Risiken durch häufige Lebensmittelinfektionen und -intoxikationen deutlich gravierender ein als die möglichen Folgen einer Bestrahlung. In diesem Artikel wird auch dargestellt, dass das wichtigste Keimreservoir für Infektionen und Intoxikationen durch Lebensmittel nicht etwa getrocknete Lebensmittel wie Gewürze oder Kräuter sind, sondern tierische Nahrungsmittel – deren Bestrahlung in Deutschland nicht zulässig ist. Gemäß diesen Verbänden wäre die Ausweitung der Bestrahlung sogar wünschenswert.

Maßnahmen zur Vermeidung ungewollter Bestrahlung und Begasung

Wir achten darauf, dass unsere Rohwaren und Produkte sowohl bei Verarbeitung als auch beim Transport keiner Begasung und Bestrahlung ausgesetzt werden. Lieferanten müssen uns das schriftlich vorab bestätigen.

Aufgrund der zahlreichen Vorkommnisse in den letzten Jahren verlangen wir bei allen Risikoproduktkategorien – sowie von indischen Lieferanten grundsätzlich – unabhängige Labortests auf Ethylenoxid vor der Lieferung und lassen jede erfolgte Lieferung selbst nochmals in einem unabhängigen Labor nachtesten.

Darüber hinaus achten wir sehr auf eine große Barrieredichte der Verpackungen, um etwaige Schadstoffe von den Rohwaren fernzuhalten. Alle Materialien lassen wir in unabhängigen Laboren nach einem ausgeklügelten Risikosystem systematisch testen, bis hin zu Rohwaren aus Risikogebieten, die wir sowohl im Ursprungsland als auch beim Eintreffen in Deutschland im Rahmen jeder Lieferung überprüfen lassen.

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