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14. Kontaminanten im Produktionsprozess

Eine oft übersehene Problematik ist das Auftreten von Kontaminationen aus den maschinellen Anlagen in denen Lebensmittel und auch Nahrungsergänzungsmittel produziert werden. Hier können Stoffe aus metallischem Abriebmaterial und Korrosion (Kapitel 14.1.1) freigesetzt werden oder Schmierstoffe (Kapitel 14.1.3) und Desinfektions-/Reinigungsmittel (Kapitel 14.1.4) die Produkte verunreinigen.

Auch aus verschiedensten Plastikbauteilen kann durch Abrieb Mikroplastik (Kapitel 14.1.2) freigesetzt werden und die Produkte auf diese Weise verunreinigen. Bedenklich ist hier vor allem auch das Freiwerden von im Plastik enthaltener Substanzen wie Phthalate und Bisphenole (siehe hierzu auch Kapitel 25.1.1).

Oft sorgen auch Reinigungsmittelrückstände in den Maschinen oder die mangelhafte Reinigung der Extraktionsbehälter für eine Kontamination der verarbeiteten Rohstoffe. Besonders durch die kostengünstige und deshalb sehr geläufige Mehrfachverwendung von Extraktionsmitteln kann es leicht zu Verunreinigungen kommen. Gerade in Lösungsmitteln können daher auch Rückstände aus Reinigungsmitteln eingetragen werden. (333) Die rückständigen Lösungsmittel samt den enthaltenen Giften greifen dann unweigerlich auf alle Rohstoffe über und verunreinigen jede weitere Extraktion. Aus diesen Gründen ist die Einmalverwendung von – möglichst nur auf Ethanol und Wasser basierenden – Extraktionsmitteln sowie die Säuberung der Produktionsmaschinen mit unbedenklichen Reinigungsmitteln für wirklich rückstandsfreie Produkte unabdingbar.

Ein weiterer Eintragspfad für Kontaminationen ist die Nutzung gemeinsamer Produktionsstraßen für verschiedene Produkte beziehungsweise die gemeinsame Verarbeitung unterschiedlicher Produkte in den gleichen Produktionsanlagen. Hierdurch können unbeabsichtigt minimale Mengen anderer Produkte eingetragen werden. Bekannte Beispiele hierfür sind Allergene (Kapitel 14.2.2) oder androgene Substanzen (Kapitel 14.2.1), welche durch hochsensible Dopingkontrollen nachgewiesen wurden, obwohl diese Substanzen nachweislich nicht bewusst eingenommen wurden.

Um unserem Prinzip des True Clean Label gerecht zu werden, vermeiden wir alle unnötigen Eintragsquellen, die für Kontaminationen infrage kommen. Wir wählen unsere Abfüller sehr sorgfältig aus und überprüfen genauestens die Abläufe in den Abfüllanlagen. Als Voraussetzung sehen wir die Standards der Good Manufacturing Practice (GMP) und der HACCP an. Unser Ansatz berücksichtigt alle Schritte in der Prozesskette – beispielsweise die Mitauswahl der verwendeten Reinigungsmittel und der Materialien der Lager- und Transportbehälter.

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