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5. Radioaktivität

Alle Nahrungsmittel enthalten natürliche und künstliche Radionuklide. Die Quellen der unvermeidbaren und weltweit vorkommenden natürlichen Radioaktivität sind kosmische Strahlung und Radionuklide aus der Entstehungszeit der Erde. Zur Verbreitung künstlicher Radionuklide führten insbesondere der Reaktorunfall von Tschernobyl 1986 und oberirdische Kernwaffentests in den Fünfziger- und Sechzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts.

Die natürliche Radioaktivität in Nahrungsmitteln ist hauptsächlich durch das Kaliumisotop Kalium-40 und die langlebigen Radionuklide der Uran-Radium-Zerfallsreihe sowie der Thorium-Zerfallsreihe bedingt.

Von den vielen künstlichen Radionukliden haben nur wenige praktische Bedeutung für den Menschen. Aufgrund ihrer langen Halbwertszeit oder wegen ihrer besonderen radiotoxischen Wirkung gehören hierzu z. B. die Radionuklide Kobalt Co-60, Cäsium Cs-134, Cäsium Cs-137, Strontium Sr-90, Plutonium Pu-238, Pu-239 und Jod I-131. Vor allem Cäsium-137 ist aufgrund seines Vorkommens in Nahrungsmitteln und seiner langen Halbwertszeit von 30 Jahren für die Strahlenbelastung des Menschen von Bedeutung. (188)

Nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) beträgt die durchschnittliche natürliche Strahlenexposition in Deutschland im Jahr 2,1 Millisievert. Im Vergleich dazu erscheint die über Nahrungsmittel aufgenommene Strahlenbelastung von 0,3 Millisievert jährlich zunächst eher gering. (189) Dies ist jedoch ein Mittelwert, der bei Aufnahme entsprechend belasteter Nahrungsmittel schnell auf ein Vielfaches steigen kann. Gemäß dem eingetragenen Verein Foodwatch ist die Aufnahme von Radionukliden über Nahrungsmittel langfristig der wichtigste Belastungspfad nach einer Atomkatastrophe.

Neben der regional stark unterschiedlichen Bodenbelastung spielt vor allem die Art der verzehrten Lebensmittel eine Rolle. Landwirtschaftlich erzeugte Produkte weisen zumeist nur sehr geringe Strahlenbelastungen auf, da die Radionuklide im Boden gebunden und damit nicht für das Pflanzenwachstum verfügbar sind. Waldboden hingegen besitzt diese Speicherkapazität nicht, wodurch die Radionuklide fortwährend an die Wildpflanzen abgegeben werden. (189) Zudem reichern einige Pilzsorten Radionuklide besonders stark an. Daher weisen wild gesammelte Pilze, Beeren und auch Wildtiere belasteter Regionen oft eine vielfach höhere Radioaktivität auf als landwirtschaftlich erzeugte Produkte. (4) Dies betrifft auch einige aus Wildsammlungen stammende Nahrungsergänzungsmittel und vor allem Vitalpilze aus osteuropäischen Ländern. Hier ist es besonders wichtig, auf die Herkunft der Rohstoffe und entsprechende Testzertifikate zu achten.

Viele unserer Vitalpilze kommen aus unbelasteten Regionen Chinas. Der Chaga-Pilz hingegen stammt häufig aus belasteten Regionen, wie z. B. Finnland oder Sibirien. Unser Pilz wird im Baltikum in unmittelbarer Angrenzung an ein Naturschutzgebiet geerntet und zeigt eine deutlich geringere Belastung mit Radioaktivität als alle anderen von uns verglichenen Produkte am Markt.

Viel Kritik an der Festlegung von Grenzwerten

Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) galten bei der Einfuhr von Lebensmitteln aus Nicht-EU-Ländern, die vom Tschernobyl-Unfall betroffen waren, seit 1986 europaweit einheitliche Grenzwerte für Radioaktivität. (190) Diese waren in der Verordnung (EG) Nr. 733/20087 – allgemein als Tschernobyl-Verordnung bekannt – festgelegt. (191) Seit März 2020 ist die Verordnung jedoch mit “nicht mehr gültig” gekennzeichnet und es wird auf die aktuelle Fassung Nr. 1048/2009 verwiesen. (192) In diesem sehr übersichtlichen Dokument sind jedoch keine Grenzwerte festgelegt. Stattdessen findet man dort die Information, dass die Tschernobyl-Verordnung Nr. 733/20087 ausläuft: a) am 31. März 2020 oder b) wenn zuvor ein nuklearer Notfall eintritt, dann gelte die Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87. Offenbar ist Fall a) eingetreten und die Frage nach aktuellen Grenzwerten ohne nuklearen Notfall wird nicht weiter beantwortet. In Anbetracht der 30-jährigen Halbwertszeit des Cäsiums-137 erscheint die enge zeitliche Befristung der Tschernobyl-Verordnung fragwürdig.

Auch auf den einschlägigen Seiten der Lebensmittelüberwachung werden bislang weiterhin die Grenzwerte der Tschernobyl-Verordnung herangezogen. (188,193) Diese betragen für Cäsium-134 und Cäsium-137 370 Bq/kg für Milchprodukte und Kleinkindernahrung sowie 600 Bq/kg für alle anderen Lebensmittel. (191) Für Jod wurde aufgrund der kurzen Halbwertszeit von 8 Tagen kein gesetzlicher Grenzwert festgesetzt.

Große Kritik an der europäischen Grenzwertfestlegung gab es auch nach dem Reaktorzwischenfall im Jahr 2011 in Fukushima. Hier wurde kurzfristig eine Zusatzverordnung geschaffen, die jedoch teilweise höhere Grenzwerte umfasste als in Japan selbst. Auf Druck verschiedener Verbände wurden die Grenzwerte dann angepasst. (194–196) Die Organisation Foodwatch verfasste zu diesem Zeitpunkt einen umfangreichen Bericht, in dem nicht nur der Umgang mit dem Reaktorzwischenfall in Fukushima kritisiert wird, sondern die allgemeine Sinnhaftigkeit der Grenzwertfestlegung hinterfragt wird. (194) Demnach sei die Festlegung von Grenz- oder Höchstwerten an wirtschaftlichen Gesichtspunkten orientiert und damit werde stets eine bestimmte Anzahl von Erkrankungen in Kauf genommen. Anders als bei chemischen Giftstoffen sagt die Höhe der Strahlendosis (im Bereich geringerer Strahlendosen) tatsächlich nichts über die Schwere einer Erkrankung aus, sondern allein etwas über die mögliche Zahl der Erkrankten innerhalb einer bestrahlten Menschengruppe. Gemäß Tschernobyl-Verordnung werden mögliche Belastungen von bis zu 80 Millisievert jährlich für Kinder akzeptiert. Das entspricht laut Foodwatch etwa 400 bis 4.000 von 100.000 Kindern, die später jährlich an Krebs erkranken würden. Bei Erwachsenen sind es immerhin noch 165 bis 1.650 von 100.000 Menschen. Dementsprechend nehme man mit der Festlegung solcher Grenzwerte jährlich zahlreiche Folgeerkrankungen – allen voran Krebs – in Kauf. Foodwatch schlägt hingegen basierend auf 0,3 Millisievert jährlicher Strahlenbelastung Grenzwerte von 4 Bq für Kinder und 8 Bq für Erwachsene vor. Dieser Grenzwert von 0,3 Millisievert geht auf Berechnungen vor Tschernobyl zurück, in denen Grenzwerte nicht an mögliche atomare Zwischenfälle angepasst wurden.

Unsere Tees und Matchas aus Japan lassen wir systematisch nach allen Regionen durch die Gammaspektrometrie auf Radioaktivität testen. Es wird auf Cäsium-134, Cäsium-137 und Jod 131 analysiert. Aufgrund der widersprüchlichen Aussagen über zulässige Grenzwerte lassen wir unsere Nahrungsergänzungsmittel mit einem teureren Test mit einer Nachweisgrenze von unter 1 Bq/kg testen – und nicht wie oft üblich auf nur <50 Bq/kg. In noch keinem einzigen unserer Tests aus Japan wurden seit Bestehen des Unternehmens bislang erhöhte Werte gefunden. In einem einzigen Test wurde im Jahre 2013 der zu vernachlässigende Wert von 2 Bq/kg für Cäsium-137 gemessen; alle anderen Ergebnisse lagen seither sogar unter der Nachweisgrenze, also <1 Bq/kg.

Radioaktivität: Das Wichtigste zusammengefasst

●      Für die Strahlenbelastung des Menschen ist vor allem Cäsium-137 aufgrund seines Vorkommens in Nahrungsmitteln und seiner langen Halbwertszeit von Bedeutung. Weitere vom Menschen erzeugte Radionuklide sind Kobalt Co-60, Cäsium Cs-134, Strontium Sr-90, Plutonium Pu-238 und Pu-239 und Jod I-131.

●      Je nachdem, wie belastet einzelne Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel sind, kann dies ein bedeutender Eintragspfad für die radioaktive Belastung sein.

●      Insbesondere Wildpflanzen, Wildtiere und bestimmte Pilze können besonders hoch belastet sein. Dies ist auch von Region zu Region stark unterschiedlich.

●      Die Grenzwerte für Lebensmittel sind stark umstritten. Auch hier scheint sich die Festlegung der Grenzwerte oft am “Machbaren” zu orientieren und gewisse “Verluste” werden in Kauf genommen. Verbraucherschutzorganisationen fordern daher Grenzwerte, die auf Berechnungen vor Tschernobyl zurückgehen.

●      Eine sorgfältige Auswahl der Anbau- und Ernteregionen sowie regelmäßige Tests auf verschiedene Radionuklide sind unabdingbar für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln.

 

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